Rahmenbedingungen / allgemeine Informationen

Vertragsbedingungen / allgemeine Informationen

Spielgruppe allgemeine Informationen

In unserer Spielgruppe treffen sich Kinder die bis und mit August 2.5 Jahre alt werden bis zum obligatorischen Schuleintritt (Kindergarten) wöchentlich. Eine Gruppe umfasst etwa 8 bis maximal 12 Kinder. Die Kindergruppen sind konstant und die Anmeldung verbindlich.
Die Spielgruppe versteht sich als Bildungsinstitution. Sie bietet frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung und unterstützt die soziale, emotionale, kognitive, sprachliche, körperliche und psychische Entwicklung von allen Kindern hin zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten. Das zentrale Bildungsmittel in diesem Alter ist das Spiel, welches in der Spielgruppe im Mittelpunkt steht.

Wir arbeiten eng mit den Eltern zusammen und fördern Elternkontakte, in dem wir Eltern wo möglich und bei Bedarf in die Spielgruppenarbeit mit einbeziehen. Die Spielgruppe ist für Kinder und Eltern mit Migrationshintergrund ein wichtiger Schritt zur Integration, ebenso für Kinder mit besonderen Bedürfnissen. Die Spielgruppe erleichtert den Start in den zukünftigen Schulalltag für alle Kinder und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Chancengerechtigkeit.

Leiterinnen

Bei uns wird die Kindergruppe je nach Gruppengrösse von einer bis zwei Fachpersonen geleitet, welche sich an einem pädagogischen Leitbild orientieren. Die Leiterinnen verfügen über eine entsprechende und anerkannte Ausbildung zur Leitung einer Spielgruppe.

Anmeldung

Anmeldungen bitte schriftlich mit dem Anmeldeformular an untenstehende Adresse senden oder online über die Homepage ausfüllen. Ein Eintritt ist auch während des Jahres möglich, sofern wir noch freie Plätze haben. Zur Erfassung von medizinischen Besonderheiten (Allergien, Krankheiten, etc) erhalten Sie aus datenschutztechnischen Gründen bei Bedarf ein separates Formular. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an uns

Die genauen Angaben zu ihrem Kind (z.B. Krankheiten, Allergien, benötigte Medikamente oder auch Geschwisterreihe) helfen uns, ihr Kind optimal zu begleiten. Alle Angaben werden selbstverständlich vertraulich behandelt und mit Austritt der Spielgruppe archiviert.

Kosten

Monatsbeitrag für 1 Halbtag pro Woche: CHF 110.-
Monatsbeitrag für 2 Halbtage pro Woche: CHF 220.-
Monatsbeitrag für 3 Halbtage pro Woche: CHF 320.-
Umgerechnet auf die Halbtage sind dies CHF 32.- pro Halbtag.
Der Betrag wird pro Monat im Voraus erhoben, gerne per Dauerauftrag. Er wird fällig, unabhängig davon, ob das Kind anwesend ist oder nicht (reservierter Platz).

Es wird jährlich eine einmalige Administrations- und Materialgebühr pro Familie (nicht pro Tag) von 40 CHF erhoben.
Der Monat Juli wird nicht in Rechnung gestellt.

Spielgruppenstart

Wir starten mit der Spielgruppe eine Woche nach Schulbeginn. Aufgrund der vielen neuen Eindrücke findet die Spielgruppe in den ersten 4 Wochen 2h statt (09.00- 11.00 Uhr resp. 14.00 – 16.00 Uhr) . Ab der 5. Woche dauert sie 2.5 h. (08.45- 11.15 Uhr resp. 14.00 – 16.30 Uhr)

Versicherung

Die Unfall- und Haftpflichtversicherung des Kindes für den Aufenthalt in der Spielgruppe sowie auf dem Hin- und Rückweg ist Sache der Eltern.
Die Spielgruppenleiterinnen sind berufshaftpflichtversichert.

Mitbringen

Jedes Kind bringt Finken, ein Znünitäschli und ein Znüni mit (Apfel, Rüebli, Darvida, usw., keine Süssigkeiten).
In der Spielgruppe dürfen die Kinder mit verschiedensten Materialien gestalten und tätig sein. Bitte ziehen Sie die Kinder so an, dass die Kleider schmutzig oder farbig werden dürfen.
Gerne können Sie auch Ersatzkleider mitgeben.
Bitte geben Sie Ihrem Kind bei Bedarf auch Windeln mit.

Ferien und Feiertage

Die Ferien- und Feiertage passen wir den Regelungen der örtlichen Schule an.

Kündigung / Austritt

Die Anmeldung des Kindes gilt für das ganze Spielgruppenjahr (August bis Juni). Ein Kind gilt als angemeldet, sobald die unterzeichnete Anmeldung (= Vertrag) eingetroffen ist.
Der Vertrag läuft automatisch am Ende des Schuljahres aus.
Eine vorzeitige Kündigung ist schriftlich unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist auf Ende eines Quartals (31.10., 31.01., 30.04.) möglich. Bei vorzeitigem Austritt erfolgt keine Rückzahlung.

 

 

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